Pfarrgemeinderäte und Pfarrverbandsrat
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde. Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus “amtlichen Mitgliedern“ der Pfarrei und einer, je nach Größe der Pfarrei variierenden Anzahl gewählter, ehrenamtlich tätiger Laien zusammen. Er wird für vier Jahre gewählt. Dieses Gremium kann noch weitere Mitglieder hinzuberufen.
Die seit April 2022 amtierenden Pfarrgemeinderäte unserer beiden Pfarreien haben Anfang 2023 entschieden, sich in Zukunft als Pfarrverbandsrat gemeinsam zu treffen, statt wie früher ein eigenes zusätzliches Gremium aus den PGRs zu wählen.
Amtliche Mitglieder in beiden Pfarreien:
Pfarrer Anton Hagl
Diakon Willi Kuper
Pastoralreferentin Ingrid Karl
Gemeindeassistentin Caroline Auer
Gewählte und berufene Mitglieder der PGRs (=Mitglieder des Pfarrverbandsrats):
PGR St. Peter und Paul
Jeannette Bassen
Gabriele Borck
Barbara Hurnaus
Anita Jergus, stv. Pfarrgemeinderatsvorsitzende
Klaus Köhler, Vertreter der Kirchenverwaltung
Norbert Laux
Odette Ullrich, Pfarrgemeinderatsvorsitzende
Edith Wassermann, Schriftführerin
PGR Maria Königin
Andrea Gast, Pfarrgemeinderatsvorsitzende
Christian Graggaber, Schriftführer
Dr. Stefan Klein
Maria Kuper, stv. Schriftführerin
Urs Metzler
Kerstin Minov
Mechthild Mohacsi-v.Bezold, Vertreterin im Dekanatsrat im Katholikenrat der Region München
Dorothea Ramsauer-Burghardt
Sophie Sonnleitner