Pfarrkirche St. Peter und Paul
Maria Königin Vorfrühling
Maria Königin Innenraum
Kreuz an der Südwand von St. Peter und Paul
Maria Königin Altarwand

Kirchenverwaltungen

Im November 2018 wurden die Mitglieder der beiden Kirchenverwaltungen unserer Pfarreien St. Peter und Paul und Maria Königin für eine sechsjährige Amtszeit gewählt (Offizielle Wahlergebnisse). Die Tätigkeitsbereiche dieses Gremiums sind vielfältig: Ob es sich um die Einstellung von Personal in der Kirchenstiftung oder um notwendige Bau- und Renovierungsmaßnahmen handelt, die Kirchenverwaltung mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und dem/der gewählten Kirchenpfleger/in hat die Verantwortung und die Gestaltungsmöglichkeiten.

Kirchenverwaltungsvorstand für beide Pfarreien

Pfarrer Anton Hagl, Administrator des Pfarrverbands Grünwald

Mitglieder der Kirchenverwaltung

St. Peter und Paul

Maria Isabella Kirkitadse, Rechtsanwältin, Kirchenpflegerin
Klaus Köhler, Partner einer Unternehmensberatung
Jakob Pritscher, Realschuldirektor i.R.

Maria Königin

Tobias Brauner, Steuerberater
Thomas Lindbüchl, Kaufmann im Facility Management, Kirchenpfleger
Dr. Matthias Schröder, Arzt für Neurochirurgie
Helmut Six, selbst. Kaufmann im Wohnungswesen

 

Aus beiden Kirchenverwaltungen wurde für den Pfarrverband ein gemeinsamer Haushalts- und Personalausschuss gegründet mit folgenden Mitgliedern:

Verbundpflegerin: Maria Isabella Kirkitadse (PP)
Tobias Brauner (MK)
Thomas Lindbüchl (MK)
Jakob Pritscher (PP)

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich und werden zu Beginn ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Gremium tagt entsprechend der anstehenden Aufgaben, in der Regel drei- bis viermal im Jahr. Der Kirchenverwaltungsvorstand wird bei der Erledigung seiner Aufgaben von dem / der Kirchenpfleger/in unterstützt, der / die von der Kirchenverwaltung aus ihren Mitgliedern gewählt wird.

Die/der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates ist zu den Sitzungen der Kirchenverwaltung jeweils als Gast mit dem Recht der Meinungsäußerung einzuladen, falls sie/er ihr nicht schon als Mitglied angehört. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören.