Pfarrgemeinderäte und Pfarrverbandsrat
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde. Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus “amtlichen Mitgliedern“ der Pfarrei und einer, je nach Größe der Pfarrei variierenden Anzahl gewählter, ehrenamtlich tätiger Laien zusammen. Er wird für vier Jahre gewählt. Dieses Gremium kann noch weitere Mitglieder hinzuberufen. Die Sitzungen des Gremiums sind grundsätzlich öffentlich.
Durch das Zusammenwachsen unserer beiden Pfarreien im Pfarrverband konnten wir bei der Wahl am 1. März 2026 erstmalig einen gemeinsamen Pfarrverbandsrat anstelle zweier getrennter Pfarrgemeinderäte wählen.
Amtliche Mitglieder unseres Pfarrverbandsrats:
Pfarrer Anton Hagl
Pfarrvikar Pfarrer Albert Zott
Diakon Willi Kuper
Gemeindereferentin Caroline Auer
Der Pfarrverbandsrat besteht für die Periode März 2026 bis März 2030 aus folgenden gewählten und berufenen Mitgliedern:
Jeannette Bassen, Delegierte in der ARGE Caritas & Sozialarbeit der EA
Gabriele Borck
Andrea Gast, Delegierte im Dekanatsrat
Wanda Glowacka, AK Kinder & Familie
Barbara Hurnaus
Maria Kuper, Schriftführerin
Norbert Laux, Vorsitzender
Alexander Meier
Urs Metzler
Uta Reger, stellvertretende Vorsitzende
Die Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge im Bild:















